Mitgliedschaft

Mitglied werden ...

Mitglied können grundsätzlich alle natürlichen Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die die Satzung unserer Genossenschaft anerkennen.

Ein Geschäftsanteil beträgt € 310,00. Jedes Mitglied ist verpflichtet 4 Geschäftsanteile zu übernehmen, d. h. insgesamt € 1.240,00.

Die Mitgliedschaft müssen Sie beantragen. Entsprechende Formulare erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Bei Aufnahme ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von € 25,00 zu zahlen.

Über den Beitritt entscheidet unser Vorstand, daher möchte er jedes unserer neuen Mitglieder vorab einmal kennen lernen!

... und so funktioniert unsere Genossenschaft: